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Abmahnung Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung von einer sogenannten „Abmahnkanzlei“ abgemahnt worden? Handeln Sie nicht unüberlegt. Zahlen Sie keine überhöhten Gebühren und geben Sie keine Unterlassungs- Verpflichtungserklärung ab, ohne diese vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten und suchen, eine verträgliche außergerichtliche Lösung. Gegenüber folgenden Kanzleien habe ich in der Vergangenheit Mandanten wegen Urheberrechtsverletzungen vertreten: Rechtsanwälte Waldorf und Frommer, Rechtsanwälte Rasch, Rechtanwälte Urmann und Coll., Rechtsanwälte Nümann und Lang, Rechtsanwälte Kornmeier und Partner, Rechtsanwälte Schalast und Partner, Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe. | |
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