Rechtsanwalt Ercan Gözübüyük



Ausländerrecht


Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennengelernt hat.

Die Anwaltskanzlei Gözübüyük betreut seit ihrer Gründung im Jahre 2004 ausländische, insbesondere türkische Mandanten im Ausländerrecht.

Die türkischen Wurzeln, diverse Auslandsaufenthalte und die langjährige Berufserfahrung mit Mandanten ausländischer Herkunft haben Herrn Rechtsanwalt Gözübüyük einen besonderen persönlichen Zugang zu fremden Kulturen eröffnet.

Dies war auch einer der Gründe, wieso er sich auf die Beratung und anwaltliche Vertretung von Mandanten in den Bereichen des Ausländerrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts spezialisiert hat.

Ein besonderes und persönliches Mandantenverhältnis kann Herr Rechtsanwalt Gözübüyük zu seinen ausländischen Mandanten auch deshalb aufbauen, weil er die türkische und englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrscht. Aufgrund der Zusammenarbeit im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit der serbisch stämmigen Frau Rechtsanwaltin Frau Pivarski ist zudem eine Beratung in serbischer und kroatischer Sprache jederzeit möglich.

Wegen seiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt sein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in der Verteidigung von Ausländern oder Deutschen, denen eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß §§ 95 bis 98 AufenthG (wegen Einschleusung von Ausländern, falschen Angaben gegenüber der Ausländerbehörde, unterlaubten Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel) vorgeworfen wird.

Infolge seiner lang jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Ausländerrechts, kennt Herr Rechtsanwalt Gözübüyük die verschiedenen Nöte und Sorgen seiner Mandanten genau und kann Sie in den folgenden Bereichen kompetent und vertrauensvoll außergerichtlich und gerichtlich vertreten:


  • Arbeitsmigration (Freiberufler, Selbständige)
  • Arbeitserlaubnis
  • Aufenthalt Kinder
  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (insbesondere Studium)
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Ausweisung oder Abschiebung
  • Beantragung und Verlängerung vom Aufenthaltserlaubnis
  • Besuchervisum,
  • Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung
  • Ehegattennachzug (Eltern und sonstiger Familienangehöriger
  • insbesondere dann, wenn das Einreisevisum von der Deutschen Botschaft z.B. wegen des Verdachts einer Scheinehe abgelehnt wurde.
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)
  • Familienzusammenführung (Ehefrau, Ehemann, Kind)
  • Fiktionsbescheinigung
  • Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen
  • Kindernachzug
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
  • Scheinehe
  • Studentenvisa


Um rechtliche Nachteile zu vermeiden, sollte schnellstmöglich professionelle anwaltliche Beratung bzw. Vertretung in Anspruch genommen werden.

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht nur dann zu empfehlen, wenn die Probleme mit der Ausländerbehörde, der Botschaft oder dem Gericht schon bestehen, sondern so früh wie möglich, um die eigenesn Rechte und Pflichten frühzeitig zu kennen und dadurch spätere aufenthaltsrechtliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Sehr gerne bin ich auch Ihnen oder Ihren Familienangehörigen bei der Lösung ihrer ausländerrechtlichen Probleme behilflich.


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