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Insolvenzrecht Als Insolvenz bezeichnet man die Situation eines Schuldners, welcher seine Verbindlichkeiten gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen kann. Meist erkennt man diese Situation daran, dass sich die Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide stapeln und man nicht mehr in der Lage ist, sich eine Übersicht über seine Schulden zu machen. In dieser Situation bleibt oft nur noch das Inisolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren bietet dem Schuldner die Möglichkeit innerhalb von sechs Jahren, sich von seinen Schulden zu befreien. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation kommt es derzeit zu einer hohen Zahl an privaten und geschäftlichen Insolvenzen, die für die Beteiligten meist Arbeitsverlust und Existenzängste bedeuten. Diese Entwicklung macht es erforderlich, bereits im Vorfeld finanzielle Engpässe zu erkennen und vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Insolvenzverfahren kommen wollen wir sie hierbei kompetent beraten und unterstützen, indem wir sie über das Insolvenzverfahren mit seiner anschließenden Wohlverhaltensperiode ( 6 Jahre ) mit dem Ziel der Restschuldbefreiung betreuen. Damit ist es möglich, nach einem Zeitraum von sechs Jahren, sich komplett von seinen Schulden zu befreien und einen Anfang in eine schuldenfreie Zukunft zu machen. Unsere Beratung und Betreuung im Insolvenzverfahren bieten wir aufgrund unserer Bürogemeinschaft sowohl in deutscher als auch in serbischer, kroatischer, türkischer und englischer Sprache an. | |
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